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1. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 260

1833 - Halle : Schwetschke
260 A. Europa. ni sch er Pilgrimme aus der französischen Normandie im untern Ita- lien auf ihrer Reise nach Jerusalem. Immer zu Waffenthaten auf- gelegt, fanden sie sich bereit gegen die Araber zu kämpfen, und ihre Kraft und Tapferkeit setzte die Landesbewohner in Erstaunen. Sie selbst gereizt von der Leichtigkeit des Erfolgs riefen immer mehrere ihrer Landsleute herbei, die nun nicht mehr für die Griechen, son- dern für sich selbst fochten und schon 1o22aversa, die erste nor- mannische Stadt, gründeten. Vorzüglich zeichneten sich aus Tan- kred vonhauteville und seine Heldensöhne, deren Familie die Herr- schaft über diese Lander errang. Bald hatten sie die Araber und auch die Griechen vertrieben; Robert Guiscart, Tankreds Sohn, ward vom Papst, den er in einer Schlacht gefangen, zum Herzog von Apulien ernannt und erkannte gern den Papst als seinen Lehns- herrn, so wie dieser dagegen sich an den Normannen eine mächtige Stütze gegen andre Feinde erwarb. Roberts Sohn Roger eroberte 1061 noch Sizilien, und schon 1130 nannten sich seine Nachfolger Könige beider Sizilien; 1150 endlich ergab sich ihnen freiwillig die bis dahin als eigner Freistaat unter griechischem Schutze gestandene Stadt Neapel. Palermo aber war die Residenz des neuen Reiches. Während so im nördlichen und südlichen Italien neue Verhältnisse sich entwickelten, war im mittlern die Macht der Päpste unbemerkt gewachsen und erreichte im Ilten und 12ten Jahrhundert ihren Gipfel. Daß der Bischof von Rom, als Oberhaupt der Gemeinde der Hauptstadt, von den Bischöfen in den Provinzen mit einer ge- wissen Achtung und Ehrfurcht betrachtet wurde, war höchst natür- lich. Noch günstiger wurde seine Stellung, als der Sitz des Reichs nach Conftantinopel verlegt worden. Während der Patriarch von Constantinopel von der Anwesenheit der Kaiser gedrückt, von ihren Launen abhing, erschien der Bischof des sich selbst überlassenen Rom häufig als der wohlthätige Vermittler und Fürsprecher der Stadt; und als nun vollends die Eifersucht gegen den Patriarchen von Con- stantinopel und mehr noch die eigenthümlich verschiedene Bildung und Sinnesart der östlichen und westlichen Völker eine Trennung der Kirche in eine morgenländische und eine abendländische veran- laßt hatte, war es wiederum ganz natürlich und unvermeidlich, daß der Bischof von Rom oder Papst als das geistliche Oberhaupt der abendländischen Kirche angesehen wurde. Waren ja doch Fran- ken, Britten, Germanen durch seine Abgesandte und in seinem Namen zum Christenthum bekehrt worden. Zu diesen natürlichen Verhältnissen wurden aber bald noch andre Hülfsmittel gesellt, die Oberherrschaft der Päpste zu begründen. Die untergeschobenen Dekretalen (Sammlung päpstlicher Verordnungen) des falschen Jsi- dorus in der Mitte des 9ten Jahrh, mußten die Welt belehren, daß von der ältesten Zeit der Papst als Nachfolger des h. Petrus das Oberhaupt der Kirche gewesen, daß alle weltliche Macht nur von ihm ihre Bestätigung und Geltung erhalte, und in jenen Zeiten all-

2. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 443

1833 - Halle : Schwetschke
443 Ix. Griechenland. einige Zeit wieder eroberte. Jetzt aber brach aus dem Innern Ara- biens mit der ganzen Kraft neu entzündeter Religionsschwärmerei der furchtbare Feind hervor, die Araber, welcher mit unglaublicher Schnelligkeit den ohnmächtigen Römern die ganze Küste von Afrika und den größten Theil ihrer asiatischen Besitzungen entriß und selbst Constantinopel 676 mit einer Flotte angriff. Nur das griechische Feuer, eine unbekannte Substanz, welche man brennend auf die Feinde schleuderte, rettete diesmal die Hauptstadt vom Untergange; mehrere Inseln aber, Cyprus, Kreta, Rhodus, geriethen für ei- nige Zeit in die Hände der Araber, während von einer andern Seite die Bulgaren von Norden her in das Reich eindrangen. Im 7ten und 8ten Jahrhundert wurde das Reich durch den bekannten Bilderstreit zerrüttet, indem zwei entgegengesetzte Parteien sich wü- thend verfolgten, wovon die eine die Bilder und Statuen, welche zum Gegenstand der Verehrung wo nicht der Anbetung geworden waren, aus den Kirchen verbannen, die andre sie beibehalten wollte. Letztere behielt zwar die Oberhand, doch leitete dieser Streit zuerst die Trennung zwischen der morgenländischen oder griechischen, und der abendländischen oder lateinischen Kirche ein, welche auf den Untergang des osirömischen Reichs nur allzuviel Einfluß ge- habt, indem die Christen beider Parteien sich gegenseitig als Ketzer verabscheuten. Unter diesen Umständen konnten selbst die bessern Kaiser aus dem macedonischen Geschlecht, welche bis 1056 regier- ten und anfänglich die Araber bis an den Euphrat zurückdrängten, den gänzlichen Verfall des Reichs nur verzögern, und als die seld- schukischen Türken, ein wilder, kriegerischer Haufe aus dem In- nern Asiens, statt der indeß ermatteten Araber, seit 1050 vordran- gen, gingen auch diese Eroberungen und selbst der größte Theil von Kleinasien bald wieder verloren. Noch einmal und zum letzten Male lächelte das Glück dem immer tiefer sinkenden Reiche. Die Heere der Kreuzfahrer wälzten sich mit unwiderstehlicher Macht nach Asien, und obwohl den Griechen als Ketzer und wegen ihrer Ausschweifungen und des Stolzes ihrer Anführer verhaßt, halfen sie doch die Türken noch einmal aus Kleinasien verdrängen. Die Familie der Comnenen, welche 1096 — 1204 den Thron besaß, brachte einige staatskluge und tapfere Männer hervor, welche, wie Alexius Comnenus, sich mit großer Geschicklichkeit in den schwieri- gen Umständen zu finden wußten; andre, wie Johann und Manuel Comnenus , welche mit hoher Tapferkeit ihre Siege verfolgten. Als aber auch in dieserfamilie die auf dem byzantinischen Throne gleich- sam erblichen Zerrüttungen der Thronfolge durch Ehrgeiz und Ver- brechen eintraten, konnte nichts mehr den gänzlichen Sturz des Reichs aufhalten. Die Kraft der Kreuzfahrer ließ nach, die Tür- ken drangen wieder in Kleinasien vor, und ein neuer Feind, die im untern Italien angesiedelten Normänner, verheerte Griechen- land. Aus den Unruhen, welche die gewaltsame Bewerbung um

3. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 453

1833 - Halle : Schwetschke
Ix. Griechenland. 1. Europ. Türkei. 453 muhammedanischen Glauben an, dienten in den Heeren der Ara- der vom loten bis 12ten Jahrhundert und wurden bald die Leib- wächter, zuletzt die Beherrscher der in Schwäche und Verachtung gesunkenen Khalifen vvn Bagdad. Ein Theil von ihnen, dieseld- schucken, entrissen dem oftrömischen Reiche mehrere Provinzen in Kleinasien und gründeten ein bedeutendes Reich, wovon Jconium die Hauptstadt war. Der Einfall der Mongolen im Anfange des 18ten Jahrhunderts zerstörte auch dieses Reich, und aus den Trüm- mern desselben, vielleicht aus mehreren vermischten Haufen von Türken, Tataren, Cumanen u. a., bildete ein kühner Anführer Os, man ums Jahr 1281 den schwachen Keim einer Macht, welche sich bald siegreich über 8 Welttheile verbreitete. Von ihm haben die Türken ihren Namen Osmanen erhalten, und seine Nachkommen besitzen noch jetzt den Thron von Conftantinopel. Ihre Siege, ihr Uebergang nach Europa und die Entstehung ihres Reichs in diesem Welttheile sind oben (S. 448.) erzählt. — Obgleich seit Jahr- hunderten in vielfältiger Berührung mit den gebildeten Völkern, haben die Türken nur wenig von ihrer ursprünglichen Rohheit ab- gelegt; hartnäckig haben sie ihre von den unsrigen durchaus ab- weichenden Sitten und Gebräuche beibehalten und daher nur äußerst geringe Fortschritte in den Künsten und Wissenschaften ge- macht. Der Gebrauch des Schießpulvers ist beinahe das einzige, was sie von den Europäern angenommen haben. Alle Türken be- kennen sich zu der von Muhammed im Anfange des 7ten Jahrhun- derts gestifteten Religion, dem Islam, und dieser Glaube bildet vorzüglich die unüberfteigliche Scheidewand, welche sie von den Europäern trennt. Die türkische Sprache gehört zu den tatari- schen Mundarten, sie ist zwar volltönend, aber arm, daher sie auch unzählige persische und arabische Wörter und Redensarten aufge- nommen. Nur das Volk bedient sich ausschließlich der türkischen Sprache, jeder einigermaßen gebildete Türke muß das Persische und das Arabische verstehen; dieses ist die Sprache der Religion und der Wissenschaften; das Persische die Sprache der Dichter. Das türkische Alphabet ist mit geringen Veränderungen das der Araber, es wird wie dieses von der Rechten zur Linken geschrieben. Das türkische Papier, meist aus Europa bezogen, wird stark ge- glättet, und man schreibt darauf, gewöhnlich ohne weitere Unter- lage, auf den Knieen, mit feinen Rohrfedern. Auf Schönheit der Handschrift wird großer Werth gelegt, da die Buchdruckerkunft wo nicht unbekannt, doch äußerst wenig benutzt wird. Als wilde Eroberer, unter völlig unumschränkten Herrschern, sind die Türken in Europa eingedrungen, und noch jetzt gleicht ihre Verfassung der eines über ein großes Land zerstreuten Heeres. Das Oberhaupt der Türken, der Groß-Sul tan, auch Groß- Herr, Padischah, genannt, auch wohl mit den Titeln Alem- penah, d. h. Zuflucht der Welt, Zil-ullah, d. h. Schatten

4. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 455

1833 - Halle : Schwetschke
455 ix. Griechenland. 1. Europ. Türkei. werden zwar auch die Imams oder Diener der Religion genom- men, als solche stehen diese dann aber nicht mehr unmittelbar un- ter dem Mufti, sondern unter dem Kislar Aga, dem Haupt der schwarzen Verschnittenen. Die bei weitem zahlreichere und geachtetere Klasse der Ulemas sind die Lehrer und Erklärer des Ge- setzes, aus ihnen werben die Mollas oder Richter in größeren Städten, die Kadis oder Richter in kleineren Städten genom- men und deren Oberhaupt ist der Mufti, und, nur daß die türki- schen Gesetze ihre ursprüngliche Quelle im Koran haben, giebt dem Mufti auch ein geistliches Ansehen; eben deshalb verrichtet er auch bei der Thronbesteigung eines Sultans die Schwerdtumgürtung, welche der Krönung bei uns entspricht. Uebrigens wird er vom Sultan ernannt und abgesetzt; seine Unterschrift (das sogenannte Fetwa) bei wichtigen Gesetzen, Friedensverträgen u. s. w. ist eine leere Formalität; nur vor körperlichen entehrenden Strafen sichert den Mufti und die Ulemas überhaupt ein altes geheiligtes Herkommen. Unumschränkte, aber schwache und das Vergnügen liebende Sultane mußten bald das Bedürfniß fühlen, die Last der Geschäfte von sich abzuwälzen und Einer Person die ganze Fülle ihrer Macht zu übertragen; diese Person ist der Vizir azem oder Groß-Ve- zier. Er ist in allen Dingen der Stellvertreter des Sultans, nur durch dessen Willen beschränkt, übrigens unumschränkter Gebieter auch über Leben und Tod aller Unterthanen. Bei wichtigen Ange- legenheiten versammelt er einen Rath hoher Staatsbeamten, den Diwan, im Pallaft des Sultans, der aber nur hinter einem Vorhänge dabei gegenwärtig ist und keinen Theil an den Verhand- lungen nimmt. Der Groß-Vezier führt den Vorsitz im Diwan, zu welchem außer ihm noch der Kapudan Pascha oder Groß - Admiral, die zwei Kadi askers oder Oberrichter, der Greß- schatzmeifter und andre gehören; der Mufti erscheint nie im Di- wan. Der Groß-Vezier bewohnt einen eignen Pallaft, welcher vorzugsweise die Pforte genannt wird; weil nach altem mor- genländischen Gebrauch ehemals am Thore des Pallastes Fremde empfangen und Geschäfte abgemacht wurden; daher wird in diplo- matischer Hinsicht die türkische Regierung auch wohl die hohe Pforte genannt. Im Kriege ist der Groß-Vezier jedesmal der oberste Feldherr. In seiner Abwesenheit führt der Kaimakan seine Geschäfte. — Dem Groß-Vezier zunächst in Beziehung auf das Ausland steht der Reis Eff en di oderminifter der auswär- tigen Angelegenheiten, und unter diesem die Dragomans oder Dolmetscher, welche bisher gewöhnlich aus den vornehmsten grie- chischen Familien genommen wurden. Die Provinzen werden durch Statthalter des Sultans oder Beamte verwaltet, welche ein jeder in seinem Gebiete die unum- schränkteste militärische und richterliche Gewalt ausüben. Rach

5. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 476

1833 - Halle : Schwetschke
476 A. Europa. tisch. Das Ganze ist 269 F. lang, 243 breit; die Kuppel aber ist 180 F. lang und 115 breit und vom Boden an 165 F. hoch; an Größe steht sie daher manchen andern Kirchen Europa's, nament- lich der Peterskirche in Rom, der Paulskirche in London, über- haupt den meisten gothischen Kirchen, ziemlich weit nach, dagegen aber übertrifft sie alle durch ihr hohes Alter von beinahe 1360 Jah- ren, und sieht noch jetzt, trotz der häufigen Erdbeben, unerschüt- tert da. Einem Christen wird der Eintritt nur gegen einen Fir- man oder Erlaubniß des Sultans gestattet. — Eigentlicher Dschamien oder Moscheen zahlt Constantinopel mit allen seinen Umgebungen an 485, worunter 10 von Sultanen erbaut und nach ihnen benannt, als: Sultan Selim, Mahmud, Solimán u. a. die berühmtesten sind. Bethäuser aber, oder Medscheds über 5000, griechische Kirchen 23, eine russisch-griechische, 9 katho- lische und 3 armenische. Bei den Dschamien befinden sich gewöhn- lich kleine aber prächtige Begräbnißkapellen ihrer Stifter, Tur- d e's genannt; auch sind meistens mit größeren Moscheen wohlthä- tige Anstalten, namentlich Hospitäler, Khans oder Herbergen für Reisende, vorzüglich aber Schulen und Bibliotheken verbun- den. Die Khans sind meist 4 eckige, einen Hof einschließende Ge- bäude, innerhalb mit vielen Zellen und mit Säulengängen verse- hen, worin die mit Karawanen reisenden Kaufleute für sich und ihre Waaren unentgeldlich ein sichres, feuerfestes Obdach finden; Lebensmittel aber müssen sie sich selbst verschaffen. Die Schulen höherer Art, über 500 an der Zahl, werden Medresès genannt, die Lehrer oder Professoren derseloen, Softas; hier werden alle diejenigen gebildet, welche in das Corps des Ulema aufgenommen werden wollen; niedere Schulen, Mektebs genannt, worin die Aermeren im Lesen, Schreiben und in der Religion unentgeldlich un- terrichtet werden, zählt Constantinopel über 1200. Bei vielen Moscheen befinden sich Bibliotheken, welche von Sultanen oder Privatpersonen gestiftet worden und sich durch Geschenke vermeh- ren; öffentliche Bibliotheken giebt es 13 in der Stadt, die stärkste wird aber kaum 2060 Bände enthalten; überall sind hier nur zum Theil überaus prächtige Manuscripte des Koran, Commentare dar- über, astrologische, medizinische und juristische Schriften, Wörter- bücher und Gedichte der morgenländischen Litteratur zu suchen. Gedruckte Werke sieht man überaus wenige im Morgenlande, weil sie die Zierlichkeit der Handschriften nicht erreichen, auch der Koran aus religiösem Aberglauben nicht gedruckt werden darf. — An merkwürdigen Gebäuden und Plätzen in der eigentlichen Stadt be- merken wir ferner: das Eski Seral oder alte Serail, von Mu- hammed 1í. erbaut, seine Mauern haben über y* Meile im Um- fange. Hierher werden die Weiber und Kinder eines Sultans nach seinem Tede gebracht, wo sie in klösterlicher.abgeschiedenheit leben müssen. Keines Mannes Fuß darf das Innere dteses Gehöfts bc-

6. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 460

1833 - Halle : Schwetschke
460 A. Europa. zelt, an einer davor aufgerichteten langen, rothen Stange, mit einer Kugel von gleicher Farbe kenntlich, wo sich der Diwan zum Kriegsrath versammelte und wo Gericht gehalten wurde; daneben stand das Basch Tschadir oder Zelt des Groß-Veziers, welches durch eine vergoldete Kuoiel und einen darüber befindlichen halben Mond, und durch die grüne Farbe seines Gipfels und der Stangen ausgezeichnet war. Die Versorgung der Armee mit Lebensmitteln geschah höchst unregelmäßig, daher auch der Marsch eines solchen Heeres alles weit und breit verwüstete. Auf dem Marsche selbst herrschte völlige Unordnung; es war genug, wenn nur ein jeder sich Abends im Lager einfand. So furchtbar die leichten Truppen der Türken, so hartnäckig ihre Vertheidigung fester Plätze ist, so unvollkommen war ihre Schlachtordnung und ihre Bewegungen, daher sie nicht leicht im offenen Felde gegen regelmäßige Truppen etwas ausrichteten. Das Schicksal der Gefangenen bei den Tür- ken ist traurig; die meisten werden in der ersten Wuth niederge- metzelt; die der Staat erhält, werden ohne Unterschied gefesselt und zu den härtesten Arbeiten in den Arsenalen von Constan- tinopel gebraucht; um ihre eigenen Gefangenen bekümmern sie sich gar nicht. Bekanntlich sind alle Türken eifrige Anhänger der Lehre Mu- hammeds oder des Islam, d. h. Heilslehre, welche über einen großen Theil von Asien und Afrika verbreitet in 2 Hauptparteien, die der Sunniten, wozu die Türken, und die der Schiiten, wozu die Perser gehören, zerfällt; beide sind durch den wüthend- sten Religionshaß entzweit. Diese Lehre ist höchst einfach; der be- kannte Satz: „es ist nur Ein Gott und Muhammed ist sein Pro- phet", enthält die Grundlage derselben. Außerdem aber schreibt sie viele äußere Gebräuche vor: die Beschneidung, häufige Gebete und Abwaschungen, Fasten, verbietet den Genuß des Weins und aller geistigen Getränke und des Schweinfleischcs, erlaubt dagegen die Vielweiberei und verheißt den Gläubigen ewige sinnliche Ge- nüsse im Paradiese. Sie ist daher ihrem Wesen nach aller tiefern Speculation und geistigen Ausbildung abhold, ganz für die Be- dürfnisse und Wünsche eines sinnlichen Volkes berechnet, und legt mehr Werth auf die Beobachtung der Vorschriften und Gebräuche, als auf Sinnesänderung. Das tägliche Gebet, Namaz, wird Lmal täglich wiederholt, Morgens, Mittags, Nachmittags, Abends und nach Untergang der Sonne; das Waschen der Hände, des Kopfes und Halses ist die Vorbereitung zum Namaz; in gewissen Fällen ist selbst das Waschen des ganzen Körpers vorgeschrieben, und für jedes Gebet sind Worte, Stellung und Gebräuche aufs ge- naueste bestimmt. Freitags, als am heiligen Tage der Muselmän- yer, wird Nachmittags noch ein besonderes Gebet verrichtet. Das große 30tägige Fasten im Monat Ramanzan wird durch gänz- liche Enthaltung aller Speise und Trankes und aller sinnlichen Ge-

7. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 462

1833 - Halle : Schwetschke
462 A. Europa und die Hunde, obgleich für unrein gehalten und aus den Häusern und der Nähe der Moscheen verbannt, werden in unglaublicher Zahl in den Straßen von Conftantinopel geduldet. Nur das Schwein wird für so unrein gehalten, daß man es nicht einmal in den Städten duldet, und die europäischen Gesandten selbst dürfen nur zu einer gewissen Zeit und bei Nacht Schweine in ihre Häuser bringen lassen. — Nur den Götzendienern droht der Islam Ver- nichtung; alle Anbeter Eines Gottes dürfen in türkischen Ländern gegen Erlegung von Tribut sich frei aufhalten und die Gebräuche ihres Glaubens ausüben; der Muselmann würde nach dem Gesetz hart bestraft, der Mosen oder Jesum lästerte, weil beide selbst bei den Türken für Propheten gelten; aber freilich blickt der unwissende Türke mit tiefer Verachtung auf Juden und Christen herab, welche beständig der Verspottung und den Mißhandlungen des Pöbels, so wie den Bedrückungen der Großen ausgesetzt sind. Das Zeugniß eines Muselmanns wiegt das von 10 Juden oder Christen vor Ge- richt auf, und falsche Zeugen gehören zu den alltäglichsten Erschei- nungen, wo ein sogenannter Ungläubiger oder Ray ah gegen ei- nen Muselmann klagt; selbst wenn er dessen überwiesen würde, käme der Türke mit einer leichten Strafe davon. Die Türken sind im Ganzen genommen ein wohlgebautes, kräftiges und schönes Volk; eine einfache Erziehung, die weder Geist noch Körper verkrüppelt, überläßt der Natur die Entwickelung ihrer nicht unbedeutenden Fähigkeiten. Findet man gleich unter ihnen nur äußerst selten wissenschaftliche Kenntnisse, so ist dagegen ein natürlicher Verstand desto gewöhnlicher; daher es auch gar nichts seltenes ist, daß Türken von der niedrigsten Geburt durch Gunst und Verdienste sich zu den höchsten Staatsämtern empor- schwingen und ihnen mit Würde und Einsicht vorstehen. Ueber den C h a r a k t e r dieses von Einigen zu hoch erhobenen, von Andern viel zu tief herabgewürdigten Volkes ist es schwer ein allgemeines Urtheil zu fällen. Im Ganzen muß man wie überall so auch hier vorzüglich den Mittelstand und die Bewohner des Landes von den Umgebungen des Hofes wohl unterscheiden. Bei den ersten findet man durchgängig Redlichkeit, Treue und Großmuth, Mäßigkeit und Reinheit der Sitten als edle Grundzüge des Charakters, die nur durch Verachtung aller andern Völker und zuweilen durch wild aufwallende Leidenschaften verunziert werden. Bei denen aber, die in Aemtern stehen und um die Hofgunft buhlen, sind Falschheit, eine über alle Begriffe weit getriebene Verftellungskunft, Habsucht, Sklavensinn und Härte gegen Geringere, und große Sittenver- derbniß die vorherrschenden Züge. Allen aber ist ein gewisser feier- licher Ernst und eine äußere Würde angeboren; häufiges Lachen, vieles Sprechen, schnelle Bewegung gelten ihnen für unanständig. Beinahe ohne Ausnahme sind die Türken mäßig im Genuß der Speisen; sie genießen weit einfachere Speisen, als wir, und da sie

8. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 465

1833 - Halle : Schwetschke
465 Ix. Griechenland. 1. Europ. Türkei. und Reiche von diesem Gesetze Gebrauch machen; die unendliche Mehrzahl begnügt sich mit Einem Weibe, und sehr viele selbst müssen aus Armuth der Ehe entsagen. Der Sultan hat eigentlich keine Frau, sondern nur eine größere oder geringere Anzahl (oft mehrere hundert) Sklavinnen oder O d a l i ks. Diejenigen unter ihnen, denen er besonders seine Gunst schenkt, werden Kadins oder Frauen genannt, ohne es gesetzlich zu seyn, und wenn eine von ihnen ihm einen Sohn gebiert, erhält sie den Titel Haßeky, und es wird ihr eine besondere Haushaltung eingerichtet, wahrend die übrigen Odaliks in großen Salen gemeinschaftlich und zwar ziemlich ärmlich wohnen. Wird der Sohn einer Haßeky Kaiser, so erhält sie den Titel Valide Sultan und damit nicht allein einen sehr bedeutenden Einfluß, sondern auch einen eignen Pallast und große Einkünfte. Mit dem Tode eines Sultans aber wandert sie sowohl als alle übrige Kadins und Odaliks in einen abgesonder- ten Pallaft, wo sie den Rest ihrer freudenlosen Tage zubringen muß. Töchter des Sultans werden gewöhnlich an große Staats- beamte verheirathet und genießen ausgezeichnete Rechte; ja das Le- den und das Glück ihres Mannes hängen ganz von ihrer Zufrie- denheit mit ihm ab. Auch die Odaliks werden oft von den Großen zur Ehe gesucht, um dadurch in der Gunst des Sultans zu steigen. Die meisten dieser Sklavinnen des Sultans kommen aus Cirkassien und Georgien und gehören zu den schönsten ihres Geschlechts; sie werden von ihren eignen Eltern verhandelt. Der Sklavenmarkt zu Consiantinopel ist stets mit solchen unglücklichen Mädchen besetzt, welche nach Maaßgabe ihrer Schönheit oft zu ausschweifenden Preisen verkauft werden; sehr gewöhnlich ist es, daß solche, wel- che um die Gunst des Sultans oder irdend eines Großen buhlen, ihm mit einer solchen Sklavin ein Geschenk machen. Uebrigens ist dieser Markt jedem Nicht-Muselmann unzugänglich, und äußere Sitte und Anstand, worauf der Muselmann viel mehr hält, als man gewöhnlich glaubt, werden bei diesem Handel durchaus nicht verletzt. Schwarze Sklavinnen, welche indeß nur zur Bedienung der Frauen gehalten werden, kommen häufig aus Aethiopien und Nubien. Außerdem werden noch eine große Zahl schwarzer und weißer Verschnittener zur Bewachung der Weiber in dem Harem des Sultans und der Großen gehalten. — Die Ehe wird bei den Türken als ein bürgerlicher Contract betrachtet, daher auch der Vertrag darüber, in welchem das Eingebrachte der Frau und das Leibgedinge, welches ihr nach dem Tode des Mannes oder im Fall der Scheidung zufallen soll, genau aufgezeichnet ist, vor dem Kadi durch Bevollmächtigte unterschrieben wird; die Einsegnung durch den Imam ist zwar gebräuchlich, aber nicht wesentlich. Sehr ge- wöhnlich macht sich die Frau im Ehecontract aus, daß der Mann keine andre neben ihr haben dürfe. Das Eigenthum der Frauen wird als ein Heiligthum von den Gesetzen beschützt und kann ihnen Blanr Handd, Ii. 2. Aust. 30

9. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 454

1833 - Halle : Schwetschke
454 A. Europa. Gottes, und Hunkiar, d. h. Todtschläger, weil er über Leben und Tod seiner Unterthanen gebietet, beehrt, vereinigt in seiner Person die höchste unumschränkteste weltliche und geistliche Macht; denn auch als Haupt der Gläubigen, als Khakis oder oberster Imam, wird er betrachtet. Nur die ausdrücklich in dem Ko- ran, dem heiligen, von Muhammed verfaßten Buche der Mu- hammedaner, enthaltenen Vorschriften und Verbote, als: die Be- schneidung, die Vielweiberei, das Verbot des Weins, des Schwein- fieisches u. s. w., sind auch für ihn unverbrüchliche Gesetze und bei- nahe die einzigen Schranken, die seiner Willkühr gesetzt sind; denn übrigens ist sein Wille das alleinige Gesetz, an das er selbst nicht einmal gebunden ist, das er ändern kann so oft er will. Freilich haben Sitte und Herkommen manche Grundsätze geheiligt, die selbst der Sultan nicht ohne Gefahr Aufruhr zu erregen überschrei- ten dürfte; aber jede andre Vorschrift, selbst solche, welche von Khalifen und geachteten Lehrern nach dem Tode Muhammeds auf- gestellt worden, und deren Sammlung, Multeka genannt, das Hauptgesetzbuch der Türken ist, kann er durch eine willkührliche Auslegung umgehen, oder vernichten. Er ist der unumschränkte Gebieter über Leben und Tod seiner Unterthanen, der eigentliche Besitzer alles Grundcigenthums, mit Ausnahme dessen, was from- men Stiftungen gehört, und die einzige Quelle aller Ehren und Würden; denn alle Unterthanen sind vor ihm gleich, man kennt keinen Adel und keinen Unterschied der Stände in. der Türkei. Die Regierung darf nie auf die Weiber übergehen; der Thron sollte eigentlich vom Vater auf den ältesten Sohn erben, allein hier, wie in allen despotischen Regierungen, haben Aufruhr des Volks und der Soldaten und blutige Hofkabalen gar oft diese Ordnung ge- stört, und meistens, um Regierungen von Minderjährigen zu ver- meiden, den ältesten Prinzen von der kaiserlichen Familie auf den Thron erhoben. Eine andre üble Folge des unumschränkten Des- potismus und des dadurch veranlaßten Argwohns ist die, daß nicht selten ein Sultan, unmittelbar nach der Thronbesteigung, seine Brüder, oder wer sonst aus seiner Familie ihm gefährlich werden könnte, blenden oder gar umbringen laßt. In jedem Fall aber, auch wenn jene grausamen Maaßregeln nicht geübt werden, müs- sen die übrigen Mitglieder der kaiserlichen Familie, wie halbe Ge- fangene, in trauriger Abgeschiedenheit in irgend einem Pallaste leben. Gewöhnlich, aber ganz fälschlich, glaubt man, der Mufti sey das Oberhaupt der Geistlichkeit und übe als solcher eine selbst die des Sultans beschränkende Macht. So ist es aber keinesweges. Der Mufti, auch wohl Scheik Islam, d. h. Haupt des wah- ren Glaubens genannt, ist das Haupt einer allerdings sehr geach- teten Körperschaft, der Ulemas, denen die Bewahrung der Re- ligion und der Gesetze des Reichs anvertraut ist. Aus ihrer Mitte

10. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 456

1833 - Halle : Schwetschke
456 A. Europa. dem Umfange ihres Gebiets führen diese Beamten verschiedene Na- men. Die Beglerbegs, d.h. Fürsten der Fürsten, haben die Aufsicht über ganze Provinzen; kleinere Theile werden von einem Pascha, noch kleinere von einem Bey, die kleinsten von einem Aggregiert: keiner ist indeß von dem andern abhängig. Da der Sultan, oder vielmehr seine Minister und Günstlinge alle diese Stellen vergeben, so werden sie gewöhnlich dem Meistbietenden verliehen, der sich nun wieder um so mehr durch Erpressungen von seinen Untergebenen zu entschädigen sucht, als diese Stellen in der Regel nur auf ein Jahr verliehen werden. Wer aber die Abgaben pünktlich einsendet, wird leicht in seinem Amte für längere Zeit be- stätigt. Hat er sich aber einmal festgesetzt, so wagt er es auch wohl, den Tribut zurückzuhalten und die Bestätigung in seine Würde zu erzwingen: daher in der neuern Zeit so viele Paschen nur noch dem Namen nach dem Sultan unterworfen sind; mehrere selbst häufig im offenen Kriege mit ihm stehen. Gelingt es nicht, sie mit Gewalt zu bezwingen, so sucht der Hof sie mit Lift aus dem Wege zu räumen. Man sendet unter irgend einem Vorwände einen Kapidschi Baschi, einen Diener des Serails, eine Art von Kammerherrn, mit geheimen Befehlen; dieser sucht sich der Person des widerspenstigen Paschen zu nähern, und gelingt cs ihm diesen niederzustoßen, so schützt ihn die augenblickliche Vorzeigung eines kaiserlichen Befehls gegen die Rache der Freunde des Ermor- deten. Nicht selten aber werden solche Sendungen durch heimliche Kundschafter verrathen und der Diener des Sultans wird das Opfer seines Auftrags. Die Zeiten sind längst vorüber, wo es nur der Uebersendung einer seidenen Schnur und eines kaiserlichen Be- fehls bedurfte, um auch den mächtigsten Paschen zur demüthigen Darreichung seines Kopfes zu bringen. Außer diesen großen Staatsbeamten zählt der an 16000 Men- schen umfassende Hofstaat des Sultans noch eine große Menge Hofbeamten, deren Macht und Einfluß wegen ihrer nähern Beziehung zur Person des Herrschers höchst bedeutend sind. Der vornehmste von allen, welcher an der Spitze des innern Hofstaats steht, ist der Krslar Agassi, der Aga der Frauen, das Ober- haupt der schwarzen Verschnittenen; er hat die Oberaufsicht über alles was den innersten Theil des Serails, den Harem oder die Wohnungen der Frauen, die Erziehung der Kinder u. s. w. betrifft. Sein Dienst bringt ihn der Person des Sultans am nächsten, er gehört daher zu den gefürchtetsten Personen des Reichs. An der Spitze des äußern Hofstaats und der zweite im Range steht der Kapu Agassi, der Aga der Pforte, das Haupt der weißen Ver- schnittenen; ein wahrer Hofmarschall mir sehr ausgedehnter Macht, Er führt die Oberaufsicht über den Privatschatz des Sultans; über Kleider, Meubles, Gerüche, über die Pagen, die Ställe, die Gärtner oder Bv stand sch is, die Jägerei, die Thorwächler
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